Verkaufs- und Lieferbedingungen

Dieser Kaufvertrag ist für den Käufer bindend jedoch steht es der Fa. Habitzl Christian frei, die Durchführung des Auftrages innerhalb der Lieferfrist abzulehnen.

Behebbare Mängel am Kaufgegenstand verpflichten den Verkäufer nicht zur Preisminderung bzw. Nichtbezahlung, wenn der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist behoben wird.

Die schriftlich bekannt zugebende Nachlieferungsfrist beträgt mindestens 30 Tage ab dem im Kaufvertrag eingetragenen Liefertermin.

Reklamationen können nur schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden.

Mündliche oder schriftliche, nicht in diesem Kaufvertrag aufgenommene Abmachungen sind ungültig.

Bei mehreren Käufern gelten die Vertragsbestimmungen für alle insbesondere haften sie der Fa. Habitzl Christian zur ungeteilten Hand.

Die Bezahlung ist nach erfolgter Lieferung fällig, auch dann, wenn durch Nichtverschulden der Lieferfirma die Montage nicht durchgeführt werden kann. Dadurch entstandene Mehrkosten werden durch die Fa. Habitzl Christian gesondert verrechnet.

Bei Nichteinhaltung der Ratenkonditionen tritt Terminverlust ein.

Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 2,5% Zinsen pro Monat und anfallende Wegspesen, sowie mindestens € 30,- Bearbeitungsgebühr vereinbart und anerkannt.

Bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufsumme samt Nebengebühren und allfälliger Lagerkosten verbleibt das Eigentumsrecht an der verkauften Ware der Fa. Habitzl Christian, jedoch trägt der Käufer das Risiko für jede Beschädigung oder den Verlust der Ware. Im Falle einer Pfändung von dritter Seite ist dem Verkäufer sofort Mitteilung zu machen.

Höhere Gewalt, Streiks oder sonstige unvorhergesehene unabwendbare Hindernisse in den Erzeugerwerken bzw. Transportverzögerungen berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Auftrag zurückzutreten. Teillieferungen gelten als vereinbart.

Für etwaige Schäden, Verdienstentgang usw. infolge verspäteter Lieferung kommt der Verkäufer nicht auf.

Die Lieferung gilt auch dann als erfüllt, wenn der Käufer die bestellte Ware zum fixierten Liefertermin nicht übernimmt und diese beim Verkäufer versandbereit ist.

Sollte bei vertraglich ausgemachter Barzahlung der volle Betrag nicht nach erfolgter Lieferung dem Lieferanten übergeben werden, ist der Verkäufer berechtigt, einen Wechsel auszustellen und der Käufer verpflichtet sich, diesen zu akzeptieren.

Bei Ratengeschäften verpflichtet sich der Käufer, die Kreditpapiere eines österreichischen Kreditinstitutes zu unterfertigen und eine dem Wert der Ware entsprechende Einbruch- und Schadenversicherung zu Lasten des Käufers zu den normalen Versicherungsbedingungen abzuschließen, ansonst Terminverlust als eingetreten gilt. Für Vorort Inkassotätigkeiten, werden Zusatzgebühren von € 30,- pro Anfahrt verrechnet.

Es gelten sämtliche Bestimmungen, der sich aus dem Eigentumsvorbehalt rechtlich ergeben. Bei Pfändung des Kaufgegenstandes muss innerhalb 2 Tagen mittels eingeschriebenen Briefes die Verkaufsfirma verständigt werden. Bei Nichtbezahlung auch nur einer Rate tritt Terminverlust in Haupt- und Nebensache ein. Bei Terminverlust ist auch der Verkäufer ohne gerichtlichen Entscheid berechtigt, den Kaufgegenstand der Benützung des Käufers zu entziehen und in eigenen Gewahrsam zu nehmen. Eine solche Maßnahme bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag bzw. übernahme des Kaufgegenstandes an Zahlungsstatt.

Auf die Anfechtung des Vertrages wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes und wegen Irrtums wird verzichtet.

Datenschutz: Der Käufer gibt sich damit einverstanden, dass die angegebenen Daten zur elektronischen Weiterverarbeitung im kompletten EDV-System der Fa. Gastrotechnik Habitzl und Zulieferanten eingetragen werden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand: 2700 Wr. Neustadt.